Ordination für Augenheilkunde und Optometrie
Dr. Guggenberger

Augenärztliche Versorgung im Bezirk Feldkirch

  • home  /
  • Augenärztliche Versorgung im Bezirk Feldkirch

Augenärztliche Versorgung im Bezirk Feldkirch

Aktuell besteht eine strukturelle Unterversorgung im Bezirk Feldkirch: Es gibt zu wenige Augenärztinnen und Augenärzte für eine wachsende und zunehmend ältere Bevölkerung.

Akute Beschwerden, dringende Zuweisungen und postoperative Kontrollen benötigen kurzfristige Termine. Für planbare Vorsorge- oder Kontrolltermine bleibt kaum noch Kapazität. Dieser Artikel stellt dar, wie groß die Versorgungslücke ist, und wie sie sich in Zukunft voraussichtlich entwickeln wird.

Es fehlen niedergelassene Augenärzte.

Die vorgesehenen Kassenstellen sind seit 2019 nicht mehr voll besetzt. Im April 2026 hat zudem ein weiterer Arzt seinen Kassenvertrag zurückgelegt. Die vorhandenen Kapazitäten sowohl an Kassen- als auch an Wahlarztordinationen reichen bei weitem nicht aus, um die Versorgung der Bevölkerung in Feldkirch zu sichern - weder im Vergleich zum Schnitt Österreichs noch zum leitlinienkonformen Grundbedarf.

Aktuell vorhanden
5,6
Kassenplanstellen
6,0−0,4
Ø Österreich
9,2−3,6
Grundversorgung + Notfälle1
12,6−7,0
KASSENÄRZTE WAHLÄRZTE FEHLEND (je dunkler, desto tiefer die Lücke)
Aufgrund des demografischen Wandels wird die Lücke weiter wachsen.

Feldkirch altert — und je älter der Patient, desto höher wird der Versorgungsbedarf. Die 65-Jährigen und Älteren wachsen rund 3× schneller als die Gesamtbevölkerung; die Hochbetagten (85+) verdoppeln sich bis 2050 nahezu. Der Versorgungsbedarf ab 65 Jahren ist fast viermal so hoch wie für Patienten unter 40 Jahren. Allein durch die Alterung erwartet das DOG-Weißbuch bis 2050 +25 % mehr Menschen mit Augenerkrankungen.

20112025

Bevölkerung100.099113.663
+14 %
65+ Jahre14.80020.700
+40 %

20252040

Bevölkerung113.663~118.500
+4 %
65+ Jahre20.700~29.600
+43 %
In Reaktion auf die Versorgungslücke vergeben wir seit Herbst 2025 Termine nur noch 3 Monate im Voraus. Bis Herbst 2025 wurden Termine teilweise mehr als ein Jahr im Voraus vergeben. Wir rechnen daher damit, dass frühestens im Winter 2026 wieder Termine für Kontrolluntersuchungen frei werden.

1 Der leitlinienkonforme Mindestbedarf umfasst die Grundversorgung nach den Leitlinien von BVA und DOG: Nr. 2 „Augenärztliche Basisdiagnostik bei Kindern in den ersten zwei Lebensjahren", Nr. 3 „Augenärztliche Basisdiagnostik bei Kindern vom beginnenden 3. bis zum vollendeten 6. Lebensjahr", Nr. 4 „Augenärztliche Basisdiagnostik bei Patienten ab dem 7. Lebensjahr", Nr. 15a „Primäres chronisches Offenwinkelglaukom, Normaldruckglaukom und okuläre Hypertension", Nr. 19 „Katarakt (Grauer Star) im Erwachsenenalter", Nr. 21 „Altersabhängige Makuladegeneration (AMD)" und Nr. 26a „Amblyopie"; das risikoadaptierte Netzhaut-Screening nach der Nationalen VersorgungsLeitlinie Typ-2-Diabetes, Version 3.0 (2024); sowie die Versorgung ophthalmologischer Notfälle nach Seitz IM, Kelbsch C, Besch D et al. (2026) „Zur Dringlichkeit der Versorgung ophthalmologischer Notfälle", Die Ophthalmologie 123:237–253.

Quellen:

Arztverzeichnisse: Medicus Online und Ärztekammer Vorarlberg; ÖGK-Stellenplan, Dezember 2019 (Stellenplan laut Vereinbarung zwischen ÖGK und Ärztekammer für Vorarlberg); Österreichische Ärztestatistik 2024; Statistik Austria: Bevölkerung am 1.1.2025 nach Alter, Geschlecht und administrativen Gebietseinheiten sowie kleinräumige Bevölkerungsprognosen (Prognoseregion Bezirk Feldkirch); ÖROK-Regionalprognose 2021–2050: Bevölkerung; DOG-Weißbuch zur Situation der ophthalmologischen Versorgung in Deutschland (2023).